Kontrollierte Wohnraumlüftung


Warum kontrollierte Wohnraumlüftung?

Um den Schadstoffausstoß und die Heizkosten zu senken, werden Häuser immer luftdichter gebaut. Was sich energetisch als absolut sinnvoll erweist, führt immer häufiger zu Problemen mit der Luftqualität!

Vor allem in Niedrigenergiehäusern herrscht immer öfters dicke Luft. Schimmelpilze machen sich breit, wenn auf den Einbau einer Lüftungsanlage verzichtet wird!

Schlechte Luftqualität ohne kontrollierte Lüftung.

Aber auch in konventionell gebauten Häusern gibt es immer öfters Probleme mit der Luftqualität. Nach Angaben der Stiftung Warentest liegt die Schadstoffbelastung in vielen Wohnungen "höher wie an stark befahrenen Straßenkreuzungen". Man atmet eine ungesunde Mischung, die aus zu viel Feuchtigkeit und Kohlendioxid, sowie aus Hausstaub, Allergenen, Viren, Keimen und Schadstoffen (z.B. durch Ausdünstung aus Möbeln, Reinigungsmitteln und Textilien) besteht.

Wohnraumhygieniker weisen mahnend darauf hin, dass der Mensch zum angenehmen Wohnen etwa 30 Kubikmeter Frischluft pro Stunde braucht!
Deshalb raten sie, die Wohnräume mindestens alle ein bis zwei Stunden ausgiebig zu lüften. Das ist nicht mit einem gekippten Fenster getan!
Die Raumluft muß per Durchzug komplett erneuert werden.

In der Praxis gibt es da natürlich verschiedene Probleme. Man müßte praktisch im ganzen Haus von Raum zu Raum gehen und lüften! Dann sollte das Lüften ja alle 2-3 Stunden wiederholt werden! Was tun Berufstätige? Und wer steht nachts schon alle 2-3 Stunde auf um zu lüften?

"Energieverschwendung” ohne kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Ein weiteres schwerwiegendes Problem bei der manuellen Lüftung per Hand liegt aber darin, dass wertvolle Heizernergie verloren geht.

Bei einem Niedrigenergiehaus wird die Gebäudehülle besonders dicht ausgeführt und dann kann es natürlich nicht sein, daß dieses Energieeinsparungspotential durch das Stoßlüften zunichte gemacht wird!

Speziell bei sehr gut gedämmten Häusern würde man bis zu 50 % zum Fenster hinausheizen!

Die Lösung: kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Eine Lösung um die notwendig Lüftung zu gewährleisten, ohne sinnlos Energie zu verschwenden, ist der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. 


Funktionsweise

In den Räumen mit “schlechter Luft” (Küche, Bad und WC) wird Raumluft abgezogen und mittels einem Gebläse über einen Wärmetauscher geführt und nach draußen geblasen. In den Wohn- und Schlafräumen wird frische Außenluft zugeführt (Unterdruck). Die frische Außenluft wird gefiltert und ebenfalls über den Wärmetauscher geführt. Durch den Wärmetauscher wird der Abluft Wärme entzogen und an die kalte Zuluft abgegeben. Das ganze erfolgt berührungsfrei.


POSITIVE Aspekte für die Gesundheit:
Lüftungssysteme tauschen kontinuierlich die belastete, verbrauchte Innenluft gegen frische, gefilterte Außenluft. Weder Pollen, Mücken, Fliegen, noch Zugluft stören Ihr Wohlbefinden. Die Fenster bleiben geschlossen und dennoch werden Feuchtigkeit, Wohnschadstoffe und alle unangenehmen Gerüche aus der Raumluft entfernt.


POSITIVE Aspekte für das Energiesparen:
Durch eine einfache mechanische Lüftung wird zwar geregelt für frische Luft gesorgt, aber der Wärmeverlust ist trotzdem immer noch hoch. Deshalb werden Anlagen mit Wärmerückgewinnung eingesetzt. Wie bereits oben erwähnt, wird die Frischluft und Abluft in einem Wärmetauscher aneinander vorbei geführt, so dass die kalte Außenluft durch die wärmere Abluft vorgeheizt wird. Weil dieser Energieaustausch berührungsfrei, also ohne Luftmischung vor sich geht, kommt es nicht zu der bei Klimaanlagen gefürchteten Verkeimung der Luft!


Ausführung:
Welche spezielle Anlage die passenste ist, wo genau das Zentralgerät aufgestellt wird, wo die Luft angesaugt und wo sie rausgeblasen wird, wo die Schalldämpfer sitzen sollen, ... - das sind Fragen, die der Bauherr zusammen mit uns klären muß.

Weiterhin gilt abzuklären, ob die Luftzufuhr über Wickelfalzrohre (z.B. in einer abgehängenden Decke oder in Wandschlitzen), oder z.B. über ein Kunststoffrohrsystem, dass im Fußboden verlegt wird, realisiert werden soll.

Lüften nach Konzept DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen


Mit Ausgabedatum Mai 2009 wurde nach mehrjähriger Überarbeitung die aktualisierte
Lüftungsnorm DIN 1946-6 veröffentlicht. Damit ist sie für alle am Bau Beteiligten
verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und
Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen
Luftaustausch fest. Sie defi niert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische
Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist.


Ziele

Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen
so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt.
Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen
in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung
(EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle
und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im
Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss:
manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage?
Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für
welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und - viel wichtiger - für
welche nicht.


Lüftungskonzept und Lüftungsstufen

Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten
und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und
Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus
mehr als 1/3 der Dachfl äche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer
oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes
der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem
Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung
von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von
Gebäuden tätig ist.


Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:


Lüftung zum Feuchteschutz, Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung
des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit
der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein. 


Reduzierte Lüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger
Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. 


Nennlüftung

Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung
der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.


Intensivlüftung

Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen
werden.

Wichtigste Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung
einfl ießen, sind Dämmstandard, Art sowie Lage des Gebäudes. Erstere geben den Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle gerechnet werden kann.
Die Wohnfl äche zeigt die zu erwartenden Belastungen. Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen. Es gilt die Faustregel: je mehr Wind desto größer die natürliche Infi ltration. Der Norm ist deswegen eine Windkarte des deutschen Wetterdienstes hinterlegt. 


Lüftungstechnische Maßnahmen
Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen
(LtM) vorsehen. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile, so genannte Außenwandluftdurchlässe (ALD), sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen. Für diese Stufe ist es unzulässig, aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren! Auch für die nachfolgenden Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung einplanen und sollte den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann – falls erforderlich - der Planer das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen. Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffi zienz, Schallschutz und Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich. 


Sonderfall „Fensterlose Räume“
Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar. Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen DIN 18017-3 Ausgabe Juli 2009
geplant und umgesetzt werden. Gemäß der DIN 1946-6 können die für fensterlose Räume vorgesehenen Lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend sein, um die
Versorgung der gesamten Wohneinheit mit frischer Luft zu gewährleisten. Auch dies muss für den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten Wohnung sein kann, wenn
sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft.


Haftungsrisiken:


Die aktualisierte Norm DIN 1946-6 sorgt in den entscheidenden Bereichen für Rechtssicherheit. Trotzdem bleiben selbst bei Einhaltung der Norm rechtliche Risiken für
Planer und Bauausführende bestehen. Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines
hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0o Celsius können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten. Durch einen entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diesem Umstand nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten schon sehr detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher Vertragsbestandteil werden. Und selbst dann ist es nach Ansicht von Rechtsexperten höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist. Das Lüftungskonzept zeigt dazu Lösungsansätze auf.

Quelle: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.

www.wohnungslueftung-ev.de

Kühlen von Wohnräumen und Hauser:

Immer beliebter ist das Kühlen von Wohnräumen, auch hier ist kontrollierte Wohnraumlüftung mit Energierückgewinnung sehr wichtig, wenn wir versuchen wollen die Kosten für das Kühlen niedrig zu halten. Durch den Kreuzstromwärmetauscher lässt sich erheblich Energie einsparen. Aber fast noch wichtiger als wie der Energieeinspareffekt ist die Reduzierung der relativen Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen vor allen in den Schlafräumen mit Badezimmer au Suite. Die feuchte warme Raumluft im Bad zirkuliert mit dem Schlafzimmer und transportiert somit die Feuchte in das Schlafzimmer.

Auszug aus einer Information des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Forsten: " Dauerhaft hohe Luftfeuchtewerte ( oberhalb 60-65%) führen zu feuchten Stellen. In Verbindung mit den organischen Bestandteilen der Wandoberfläche entsteht dadurch der ideale Nährboden für Schimmelpilze. Die Sporen hiervon sind zum Teil extrem giftig und können chronische Erkrankungen der Atemwege und Allergien auslösen."

Dies sind harte Worte, aber leider trifft dies speziell hier auf den Balearen für fast alle Wohnräume zu.  Hier haben wir nie einen trockenen Landwind da die Balearen aus Inseln bestehen. Deshalb ist die relative Luftfeuchte immer sehr hoch. Mit einem normalen Lüften ist es fast nicht möglich einen Wert von kleiner als 60 % relative Luftfeuchte zu erreichen. Wenn dann noch im Bad ein nasser Handtuch aufgehängt wird, ist eigentlich die Bildung von Schimmelsporen nicht mehr zu verhindern. Diese Sporen sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar.

Mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung können wir die relative Luftfeuchtigkeit der Luft die den Räumen zugeführt wird, auf maximal 50 % begrenzen. Somit wird das Handtuch im Bad schneller trocken und auch Sporenbildung wird verhindert.  Die benötigte Energie für die Ventilatoren dieser Anlage wird aus Photovoltaik gewonnen, somit entstehen durch diese kontrollierte Lüftungsanlage keine Stromkosten.

Die Lüftungsströme sind natürlich so gering (ca.30m³/h), dass es keine Zugerscheinungen oder Lüftungsgeräusche geben kann.